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Hausordnung

WILLKOMMEN IN DER SCHATZKAMMER WERDEN

 

Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

 

Unser Haus ist nicht barrierefrei. Sollten Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Auch sonst stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Diese Hausordnung ist für alle Besucher*innen Schatzkammer Werden verbindlich. Sie gilt ebenso für alle Mitarbeiter*innen von Firmen, die sich aufgrund einer Beauftragung in der Schatzkammer aufhalten. Mit dem Betreten des Gebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

 

Der Schutz von Personen und Kunstwerken in der Schatzkammer Werden steht für uns im Mittelpunkt.

 

VERHALTEN IN DER AUSSTELLUNG

 

Die Werdener Schatzkammer präsentiert Kulturgüter von höchstem Rang.

Wir ermöglichen Ihnen eine unmittelbare Begegnung mit wertvollen Kunstwerken. Dabei zählen wir auf Ihr verständnisvolles und angemessenes Verhalten gegenüber anderen Gästen und unserem Personal.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Wird wiederholt gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt im Museum untersagt werden. Erziehungsberechtigte sowie Gruppenleiter*innen sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.

 

Folgendes ist im Gebäude untersagt:

  • Essen, Trinken und Rauchen,
  • Telefonieren,
  • Berühren von Objekten, Vitrinen und Erläuterungstafeln und
  • Mitführen von Tieren

(ausgenommen Blinden- und Therapiehunde).

 

 

 

EINTRITT UND FÜHRUNGEN

Es gelten die am Empfang veröffentlichen Eintrittspreise.

Kinder unter zwölf Jahren können die Schatzkammer nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Personen, die unter dem Einfluss von Suchtmitteln stehen, ist der Zutritt nicht gestattet.

Führungen durch die Schatzkammer Werden und Basilika St. Ludgerus sind dem von uns beauftragten Personal vorbehalten.

 

GARDEROBE

 

Bitte nehmen Sie keine nassen Schirme mit in die Ausstellung.

Zur Aufbewahrung steht Ihnen ein Schirmständer im Foyer zur Verfügung.

Im Zweifelsfall entscheidet unser Personal.

 

HAFTUNG

 

Die Schatzkammer haftet weder für Schäden,

die Besucher*innen in den Ausstellungsräumen entstehen,

noch für Garderobe und Schirme.

 

FOTOGRAFIEREN UND FILMEN

 

Das Fotografieren und Filmen in den Räumen der Dauerausstellung ist grundsätzlich nur für private Zwecke und ohne Blitzlichtbenutzung gestattet. Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

 

Das Verwenden von Selfie-Sticks ist nicht gestattet.

 

VERHALTEN IM NOTFALL

 

Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Bei Diebstahlalarm ist die Schatzkammer Werden berechtigt, sämtliche Ausgänge zu schließen, um eine Personenkontrolle vorzunehmen.

 

 

 

Essen, 07. Juli 2022

Andrea Wegener

 

Leiterin der Schatzkammer Werden